So einfach ist es nicht, wie ein glücklicher Finder vor Gericht erfahren musste.
Er hatte in einem Gewerbegebiet ein verlassenes SUV entdeckt und dieses dem Ordnungsamt gemeldet. Weil sich der Halter nicht ermitteln ließ, reklamierte er den Fund für sich. Das OLG Celle sah das anders:
Ein Finder müsse die Fundsache an sich nehmen, ein bloßes Melden reiche nicht aus. Darüber hinaus war das Fahrzeug nach Ansicht des Gerichts nicht herrenlos. Schließlich sei er ordnungsgemäß und verschlossen abgestellt worden.
(Az.: 14 U 53/24).
