Manchmal entscheidet nicht der Unfall selbst über die Kosten, sondern die Einschätzung der Versicherung. Genau das passierte unserem Kunden: Ein Vollkaskoschaden, der laut Versicherung ein wirtschaftlicher Totalschaden sein sollte. Doch unser Kunde E.B. aus Aglasterhausen wollte sein Fahrzeug behalten – und vor allem wollte er den Schaden nicht selbst tragen.
Was dann geschah, zeigt, wie wichtig professionelle Unterstützung im Schadenmanagement ist.
Ausgangslage: Versicherung erklärt Totalschaden – Kunde steht vor einem Problem
Nach dem Unfall wurde das Fahrzeug durch den Gutachter der Versicherung als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft. Für unseren Kunden hätte das bedeutet:
- Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes abzüglich Restwert
- Fahrzeugverlust oder teure Eigenreparatur
- Mehrere tausend Euro Eigenanteil, wenn er das Auto behalten will
- Keine vollständige Kostenübernahme der Reparatur
Doch der Kunde wollte sein Fahrzeug unbedingt behalten – und gleichzeitig keine hohen Kosten tragen.
Herausforderung: Reparatur statt Totalschaden – aber wie?
Die Versicherung wollte auf Totalschadenbasis abrechnen. Das Problem: Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten lag bei über 4.000 €, die der Kunde selbst hätte zahlen müssen.
Eine Reparatur wäre nur möglich, wenn:
- die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert bleiben
- die Reparatur fachgerecht erfolgt
- die Versicherung die Reparatur voll anerkennt
Genau hier kamen wir ins Spiel.
Vorgehen: Kommunikation, Werkstatt, Reparaturstrategie
Wir haben den Fall komplett übernommen:
- Übernahme der gesamten Kommunikation mit der Versicherung
- Abstimmung mit unserer Partnerwerkstatt
- Reparatur mit OEM Ersatzteilen
- Reparaturmethode: Instandsetzen statt Erneuern, wo technisch möglich
- Optimierung der Reparaturkosten, ohne Qualität zu verlieren
Das Ergebnis: Die Reparaturkosten lagen knapp unter dem Wiederbeschaffungswert – und damit voll erstattungsfähig.
Ergebnis: Volle Kostenübernahme – Kunde zahlt nur die Selbstbeteiligung
Die Versicherung musste die Reparatur komplett übernehmen. Unser Kunde zahlte lediglich seine vertragliche Selbstbeteiligung – nicht mehr.
Das Ergebnis im Überblick:
- Kein Totalschaden
- Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert
- Volle Kostenübernahme durch die Versicherung
- Kunde zahlt nur die Selbstbeteiligung
- Über 4.000 € gespart
- Fahrzeug bleibt im Besitz des Kunden
Ein Fall, der zeigt: Totalschaden ist nicht immer Totalschaden – wenn man weiß, was möglich ist.
Fazit: Totalschaden nicht vorschnell akzeptieren
Versicherungen rechnen gerne auf Totalschadenbasis ab – oft zu Lasten des Kunden. Doch mit der richtigen Reparaturstrategie und professioneller Kommunikation lassen sich viele Fahrzeuge retten.
Bei vermeintlichen Totalschäden gilt: Nicht vorschnell zustimmen. Erst prüfen lassen. Wir sorgen dafür, dass Kunden ihr Fahrzeug behalten – und ihr Geld auch.
