Erfolgsgeschichte: Totalschaden? Nicht mit uns. Kunde spart über 4.000 €

Manchmal entscheidet nicht der Unfall selbst über die Kosten, sondern die Einschätzung der Versicherung. Genau das passierte unserem Kunden: Ein Vollkaskoschaden, der laut Versicherung ein wirtschaftlicher Totalschaden sein sollte. Doch unser Kunde E.B. aus Aglasterhausen wollte sein Fahrzeug behalten – und vor allem wollte er den Schaden nicht selbst tragen.

Was dann geschah, zeigt, wie wichtig professionelle Unterstützung im Schadenmanagement ist.

Ausgangslage: Versicherung erklärt Totalschaden – Kunde steht vor einem Problem

Nach dem Unfall wurde das Fahrzeug durch den Gutachter der Versicherung als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft. Für unseren Kunden hätte das bedeutet:

  • Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes abzüglich Restwert
  • Fahrzeugverlust oder teure Eigenreparatur
  • Mehrere tausend Euro Eigenanteil, wenn er das Auto behalten will
  • Keine vollständige Kostenübernahme der Reparatur

Doch der Kunde wollte sein Fahrzeug unbedingt behalten – und gleichzeitig keine hohen Kosten tragen.

Herausforderung: Reparatur statt Totalschaden – aber wie?

Die Versicherung wollte auf Totalschadenbasis abrechnen. Das Problem: Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten lag bei über 4.000 €, die der Kunde selbst hätte zahlen müssen.

Eine Reparatur wäre nur möglich, wenn:

  • die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert bleiben
  • die Reparatur fachgerecht erfolgt
  • die Versicherung die Reparatur voll anerkennt

Genau hier kamen wir ins Spiel.

Vorgehen: Kommunikation, Werkstatt, Reparaturstrategie

Wir haben den Fall komplett übernommen:

  • Übernahme der gesamten Kommunikation mit der Versicherung
  • Abstimmung mit unserer Partnerwerkstatt
  • Reparatur mit OEM Ersatzteilen
  • Reparaturmethode: Instandsetzen statt Erneuern, wo technisch möglich
  • Optimierung der Reparaturkosten, ohne Qualität zu verlieren

Das Ergebnis: Die Reparaturkosten lagen knapp unter dem Wiederbeschaffungswert – und damit voll erstattungsfähig.

Ergebnis: Volle Kostenübernahme – Kunde zahlt nur die Selbstbeteiligung

Die Versicherung musste die Reparatur komplett übernehmen. Unser Kunde zahlte lediglich seine vertragliche Selbstbeteiligung – nicht mehr.

Das Ergebnis im Überblick:

  • Kein Totalschaden
  • Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert
  • Volle Kostenübernahme durch die Versicherung
  • Kunde zahlt nur die Selbstbeteiligung
  • Über 4.000 € gespart
  • Fahrzeug bleibt im Besitz des Kunden

Ein Fall, der zeigt: Totalschaden ist nicht immer Totalschaden – wenn man weiß, was möglich ist.

Fazit: Totalschaden nicht vorschnell akzeptieren

Versicherungen rechnen gerne auf Totalschadenbasis ab – oft zu Lasten des Kunden. Doch mit der richtigen Reparaturstrategie und professioneller Kommunikation lassen sich viele Fahrzeuge retten.

Bei vermeintlichen Totalschäden gilt: Nicht vorschnell zustimmen. Erst prüfen lassen. Wir sorgen dafür, dass Kunden ihr Fahrzeug behalten – und ihr Geld auch.